Quelle: tagesanzeiger.ch
[…] Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit war nach dessen Ansicht stärker zu gewichten als das Erziehungsrecht sowie die Religionsfreiheit der Eltern. In Deutschland entbrannte darauf eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Religionsfreiheit. Jüdische und muslimische Organisationen sehen sich in ihren Rechten massiv eingeschränkt. Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, bezeichnete das Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust.
Herr Goldschmidt verkennt hier, dass es bei diesem Urteil nicht um das jüdische Leben geht, sondern um die Kinder, welche offensichtlich vor der Ausübung religiöser Riten der Eltern geschützt werden müssen. Ein erwachsener Mann darf sich gerne beschneiden lassen, denn dies ist seine eigene Entscheidung. Einen religiösen Anspruch – ja sogar ein Recht auf Beschneidung bei Jungen einzufordern finde ich ziemlich verstörend, zumal Religionsfreiheit sich nur auf die eigene Person bezieht und kein religiöser Rechtsanspruch gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann.