Kirchensteuer für Firmen soll abgeschafft werden

Die Jungfreisinnigen wollen Firmen von der Kirchensteuer befreien und sofort ist bei den Gläubigen der Teufel los.

Es werden Argumente ins Felde geführt, dass ohne die Firmen-Kirchensteuer, 100 Millionen Franken fehlen würden, was einen Abbau der sozialen Diensten bei den Kirchen zur Folge hätte. Das der Steuerzahler in diesem Fall für den fehlenden Betrag aufkommen müsste, scheint dann nur noch die logische Konsequenz zu sein.

Von der Kirchensteuern wird sowieso nur ein kleiner Prozentsatz überhaupt für Wohltätige Zwecke verwendet, Schätzungen gehen von 5 – 20 Prozent des Betrages aus welche die Kirche dafür einsetzt. Der Rest wird für Löhne und Unterhalt der Liegenschaften verwendet. Geht es primär um einen Solidaritätsbeitrag den eine Firma zahlen sollte, dann muss entweder der Staat das Geld erhalten und gemäss Bürgerauftrag einsetzen, oder mindestens der Verwendungszweck sollte frei Wählbar sein. Eine seriöse gemeinnützige Organisation setzt zudem auch mehr als 20 Prozent ihrer Beiträge für wohltätige Zwecke ein…

Der Verwendungszweck der Kirchensteuer ist bekanntermassen an die theologische Doktrin der Kirche gebunden, ein Mitspracherecht gibt es nicht und widerspricht dem demokratischen und säkularem Grundverständnis in unserer Gesellschaft. Eine Firma ist eine Institution, ein Konstrukt mit der Aufgabe Gewinn zu erwirtschaften, ob einem der Gedanke gefällt oder nicht. Die sozialen Verpflichtungen werden überdies mit den Steuern abgegolten, welche die Firmen dem Staat alljährlich überweisen muss. Zudem können nur Personen einer Religionsgemeinschaft angehören. Eine Firma kann am Sonntag weder am Gottesdienst teilnehmen, noch kann ihr die Beichte abgenommen werden.

Die Kirchen sollen sich das Geld direkt über das Portemonnaie der Gläubigen holen, frei nach dem Gleichheitsgesetz, denn diesen Weg müssen die anderen Religionsgemeinschaften wie: Muslime, Sikhs, Juden, oder die Scientologen auch gehen.

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