Der “Tages-Anzeiger” hat für einen Artikel in der gestrigen Ausgabe bei einem Dutzend der grössten Schweizer Unternehmen nachgefragt, ob sie Google, Facebook und Co. nutzen, um Zusatzinformationen über einen Stellenbewerber zu erhalten. Die Umfrge zeigt: Das Gros der Firmen (konkret Adecco, Coop, Novartis, Post, Roche) nutzt sowohl Google wie auch Facebook sowie Xing. Jedoch geben die meisten an, dies nicht standardmässig zu tun, sondern je nach Bewerbung. Andere Firmen wie SBB oder Migros nutzen nicht alle Kanäle für die Infosuche, doch zumindest einige wie etwa Xing.
Nun schreibt der “Tages-Anzeiger” in seinem Artikel aber, das Nachforschen via Suchdiensten und sozialen Netzwerken gar nicht zulässig sei. Die Zeitung stützt sich dabei auf die Aussagen des Zürcher Anwalts und IT-Rechtsspezialisten Urs Egli. Nur in beruflichen Netzwerken (also z.B. in Xing) oder auf persönlichen Websites der Bewerber dürfe gesucht werden.
Da ich als Bewerber nicht wissen kann, ob ich den Job bei einer Firma wegen Internet Recherchen nicht bekommen habe, ist es eigentlich irrelevant, ob nach mir im Netz gesucht wurde. Denn beweisen kann ich dies ja nicht.
Wer nicht möchte das irgendwelche Verbindungen zu anderen Personen, kompromittierende Botellón Bilder oder seine sexuelle Ausrichtung bekannt wird, sollte halt nicht blind und wegen irgendwelchen virtuellen Freunden alles von sich Preisgeben.
Auf der anderen Seite stellt sich auch die Frage, ob ich in einer Firma arbeiten möchte die mich als Jobsuchender ablehnt, nur weil Bilder von mir auf Google gefunden wurden, die mich mit vier freizügig angezogenen Frauen an einem Schützenfest zeigen. 🙂
Ich möchte bestimmt nicht in einer Firma arbeiten die meine beruflichen Qualifikationen nicht zu schätzen weisst und mich ablehnt nur weil die Firma nicht die selbe Meinung teilt die ich hier auf meinem Blog vertrete. Eine Entscheidung auf dieser Grundlage ist unprofessionell und disqualifiziert zudem die Personen die im Auswahlprozess tätig sind.
Das heutzutage jeder Jobsuchende ein “screening” bei seiner Jobsuche durchläuft, dürfte im bestenfalls ein offenes Geheimnis sein. Abhilfe lässt sich auf vielerlei Arten schaffen. Zum Beispiel könnte der zu Suchende sogenannte “Fake”-Accounts bei den einschlägigen Social-Network Seiten erstellen, um von seiner wahren Identität abzulenken oder sein eigenes Image mit Hilfe von positiven Berichten, Freundeskreisen oder gar Bildern aufzubessern. Auch wäre es möglich, mehrere Identitäten abgestuft nach Geschäftliches und Privates aufzubauen, um bei einer Bewerbung den Personalverantwortlichen ganz gezielt auf die gewünschte Identität mittels eines Links zu leiten. Zu guter Letzt haben Personen mit einem Allerweltsnamen wie Meier, Müller oder aber auch Brian, Thomas oder Daniel den Vorteil, dass es eine gewisse Unschärfe bei der Suche nach ihnen gibt weil es einfach zu viele gibt um den Namen genau einer Person zuzuordnen.
In früheren Zeiten war es üblich, gewisse Formulierungen in Abgangszeugnissen einzuschreiben, um das Netzwerk der Arbeitgeber zu warnen… 😉