Quelle: tagesanzeiger.ch
Darin sieht die IG Stiller eine Verletzung der Menschenrechte, ausserdem begründet sie die Klage mit Verfahrensfehlern. Wenn Häftlingen der Schlaf geraubt werde, bedeute dies nach Art. 3 EMRK eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder sogar Folter, wie die IG in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt.
Abgesehen davon das ich Kirchenglockengeläut auch als störend empfinde, hinkt der Vergleich mit dem Häftling gewaltig, denn die Personen welche sich gestört fühlen können jederzeit an einen anderen Ort umziehen.
Ich finde es aber schon wichtig die Diskussion über dieses Thema weiter aufrecht zu erhalten, denn einen viertelstündlichen Glockenschlag inmitten der Nacht ist für mich nicht nachvollziehbar und könnte bei der heutigen Verbreitung von Weckern eigentlich eingestellt werden.
An die (katholischen) Traditionalisten: Ersetzt mal das 24 x Viertelstunden-Geläut durch den 5 x Muezzin-Ruf, merkt ihr was? 🙂
Ich wohne in einer Gemeinde mit kanpp über zehntausend Einwohner. Es dürfte gut gerne etwa ein Dittel davon das Viertelstündliche Geläute der Kirche hören. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört. Zumindest sich nicht öffentlich beklagt darüber. Auch ich höre sie ganz gut – wenn ich will!!! Und da liegt das Problem. Es ist nämlich absolut Gewöhnungssache. Wenn man sich unbedingt am Geläute stören will, dan tut man es auch.
Und so tuen es Hundertausende in der Schweiz auch. Ausser die paar Idioten aus Gossau.
Typisch zu diesem Thema, was war zuerst die Kirche oder diejenigen die sich jetzt beklagen.
Was der Muezin-Ruf Vergleich soll, weiss ich schon was du damit anspielen willst. Ich bin überhaupt kein kath. Traditionalist, aber sorry, das gehört nun einmal nicht zu unseren Kultur und hat bei uns nichts zu suchen. Basta!