Quelle: pctipp.ch
[…]
So sollen künftig alle professionellen Anbieter von Internetdiensten und -inhalten einer aktiven Überwachungspflicht nachkommen. «Vom heute gültigen Gesetz sind bereits sämtliche Access Provider betroffen – neu soll es ein ganzer Industriezweig sein», wendet etwa die Swiss Privacy Foundation ein. Und die SKS kritisiert, dass neu auch Schulen, Internetcafés und Hotels den Internetverkehr überwachen müssten.
[…]
Darüber hinaus gefällt der Swiss Privacy Foundation nicht, dass künftig der ganze Internetdatenverkehr überwacht werden soll.
[…]
Schliesslich wird von beiden Organisationen der Gesetzespassus kritisiert, dem zufolge die Behörden künftig in fremde Computer eindringen und dort Überwachungs-Software anbringen dürfen.
Dies haben schon andere Länder – wie etwa Deutschland – versucht und sind daran gescheitert.
Warum?
– zu teuer
– zu aufwendig in der Umsetzung
– zu aufwendig in der Kontrolle
– verhindert keine Straftaten
Mittels Verschlüsselung, Proxies und anderen Verhaltensmassnahmen wird diese Gesetzesrevision ad absurdum geführt, denn der Aufwand und Ertrag solcher Massnahmen stehen im keinen Verhältnis zu den Straftaten die möglicherweise aufgedeckt werden können.
Analog dazu müsste die Polizei alle Personen im Strassenverkehr rund um die Uhr auf Alkohol kontrollieren um möglichen Unfällen vorzubeugen oder nachträglich aufklären zu können. Dieses Beispiel hinkt ein wenig, denn um der Tatsache gerecht zu werden das im Internet Daten verschlüsselt und der Ursprung- und Zielort mittels Proxies verschleiert werden können, gibt es Autos ohne Nummernschild die sich nicht stoppen lassen und solche die Unsichtbar sind 🙂