In eigener Sache

An dieser Stelle möchte ich wieder mal darauf hinweisen, dass das publizieren von Spam, Werbung oder Nonsens-Kommentare, die das Ziel haben eine bestimmte URL bekannt zu machen, nicht erwünscht ist.

Persönliches Anschreiben und reklamieren wegen “Einschränkung der Meinungsfreiheit” fruchten in solch einem Fall auch nicht, zumal der gelöschte Kommentar nur zwei Worte: “Tolle Seite!” enthielt und der Link auf ein Finanzprodukt verwies.

Anfragen wegen Gastbeiträge sind erwünscht und werden auch gerne übernommen, solange folgende Merkmale erfüllt wurden:

  • Ein Gastbeitrag der Werbung enthält, wird als solchen ausgewiesen
  • Der Gastbeitrag kommt von dir und du wirst namentlich als Urheber genannt
  • Der Gastbeitrag kommt von jemand anderem und du hast die nötigen Rechte diesen zu publizieren
  • Der Gastbeitrag verstösst nicht gegen schweizerisches Recht

Zudem behalte ich mir das Recht vor einen Gastbeitrag auch abzulehnen.

Danke für das Verständnis
Daniel

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