Bundesamt für Statistik – Bei Verweigerung Busse

Quelle: tagesanzeiger.ch

Die Drähte beim Bundesamt für Statistik liefen gestern heiss. Der Grund: Am Mittwoch ist bekannt geworden, dass die Behörde künftig Bussen um die 70 Franken aussprechen kann für Personen, die sich weigern, bei gewissen statistischen Erhebungen Auskunft zu geben. Der Bundesrat hatte klammheimlich die Auskunftspflicht für Befragungen eingeführt, indem er eine Verordnung änderte.
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Notabene: Es gibt den Artikel 6 im Bundesstatistikgesetz. Er erlaubt dem Bundesrat die Auskunftspflicht bei Erhebungen einzuführen, «wenn es die Repräsentativität und die Vollständigkeit unbedingt erfordert». So war bislang bereits das Mitmachen bei Volkszählungen obligatorisch.

Gab es denn in der Vergangenheit Probleme mit den erhobenen Daten, das man jetzt klammheimlich die Verordnung ändern musste?
Eine Infokampagne des Bundesamt für Statistik zum Thema: “Wie wichtig sind statistische Erhebungen für die Schweiz?” hätte es auch getan um “müde” Auskunftspflichtige Bürger zu sensibilisieren. Die “Penalty-Keule” ist da völlig unangebracht und schürt nur Misstrauen gegen die Behörden die ja eigentlich für den Bürger da sind.

Für Amstutz ist klar (A.v.mir: SVP, Bern): «Die Statistiken werden mit der Einführung der Auskunftspflicht noch weniger exakt.» Amstutz weiter: «Wenn die Leute wissen, dass sie eine Busse bekommen, wenn sie keine Informationen liefern, werden sie geradezu dazu verleitet, falsche Angaben zu machen.»
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Das lässt man beim Bundesamt für Statistik (BFS) allerdings nicht gelten: Befragungsinstitute haben sehr wohl Methoden, um herauszufinden, ob jemand falsche oder widersprüchliche Angaben macht, heisst es dort. Das BFS erhofft sich mit der Einführung der Auskunftspflicht exaktere Statistiken.

Ausserdem müsse niemand befürchten, vom Nachbarn oder von einem nichtautorisierten Befragungsinstitut verulkt zu werden, sagt Silvia Steidle vom BFS. Denn das BFS werde jeder zur telefonischen Befragung ausgewählten Person eine Woche im Voraus einen Brief schicken. Im Brief werden die Leute über den bevorstehenden Anruf aufgeklärt.

Da teile ich die Meinung von Adrian Amstutz. Diese Massnahme ist kontraproduktiv und wenn ich keine Auskunft abgeben will, nehme ich einfach keinen Telefonanruf entgegen dessen Telefonnummer ich nicht kenne oder bin gerade “in Eile”. Zudem dürfte der administrative Aufwand mit dieser Bussen-Massnahme wachsen und greift direkt in die Privatsphäre des Bürgers ein.

Ich sehe schon den Beitrag im Kassensturz wo Menschen sensible Daten an ein “nichtautorisierten Befragungsinstitut” weiter gegen haben, mit der Aussage: “Oh, da wird wohl die Post den Brief verloren haben, macht nichts wir können ja trotzdem mal anfangen: Welche Medikamente nehmen Sie ein?”

Abgesehen davon könnte man ja auch die Fragen auf dem Informationsbrief, vor frankiert (Der Telefonanruf würde ja auch etwas kosten) dem Bürger zukommen lassen…

bfs

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