In Großbritannien sind zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 erste Haftstrafen verhängt worden, weil Beschuldigte die Herausgabe von Passwörtern bzw. von kryptografischen Schlüsseln verweigerten.
Worin besteht die Logik jemanden ins Gefängnis zu werfen, weil man seine Schuld nicht beweisen kann?
Wie sieht es mit dem Recht aus, sich nicht selber belasten zu müssen, gibt es diesen Passus in Grossbritannien nicht?
Was wenn das Kennwort vergessen wurde?
Mann kann auch bei uns hier jemanden in U-Haft nehmen, und so ihn unter Druck setzen… Es gibt immer Gründe. Sie müssen einfach vor dem Haftrichter bestehen. Was die UBeh ja meistens fertig bringt! 😉