Quelle: tagesanzeiger.ch
Als ich den Beitrag lass, wurde ich den Verdacht nicht los, dass sich der Author zu Homöopathie bekennt. Am ende des Beitrages wird dies dann aber auch mit einem Vermerk bestätigt, soweit alles gut:
Die TA-Redaktorin hat bis Ende 2000 als homoöpathische Ärztin gearbeitet.
Was mich aber an diesem Beitrag stört ist die Vermischung zwischen einem Medikament, welches eine fein, abgestimmte, “chemisch nachweisbare” Dosierung enthält und den Medikamenten, die als homöopathisch gelten, die “keine chemisch nachweisbaren” Wirkstoffe mehr enthalten. Ein riesen Unterschied, welcher aber in einem Nebensatz noch kurz erwähnt wird.
Der schulmedizinische Einsatz von 0,025- bis 0,075-prozentigen Capsaicin-Zubereitungen als Schmerzmittel bei genau diesem Zustand mutet deshalb eigentlich widersinnig an – entspricht aber dem homöopathischen Vorgehen. Anzufügen ist jedoch, dass die Schulmediziner – anders als die Homöopathen – die Wirkstoffe in chemisch messbaren Dosen anwenden.
Die Diskussion über die Zahlbarkeit von alternativen Behandlungen über die Krankenkassen, sollte über die “Nachweisbarkeit” der Behandlungsmethode erfolgen. Wird auf eine statistisch, signifikante Beweisbarkeit verzichtet, müssten in Zukunft auch das Handauflegen und die Wässerchen von Uriella in den Leistungskatalog der Krankenkassen mit aufgenommen werden.
Über die Homöopathie kann mann/frau sicher geteilter Meinung sei. Aber so felsenfest und nachweisbar positiv wirken auch nicht immer alle schuldmedinischen Stoffe! Ich denke an gewisse bezahlte Gutachten und mangelhafte Testreihen…
Das stimmt, darum sollten diese Medikamente bei ungenügender Beweisbarkeit auch keine Berechtigung haben, von den Krankenkassen bezahlt zu werden. Bin absolut deiner Meinung.