Quelle: tagesanzeiger.ch
Der «goldene Fallschirm» bei Beendigung eines Vertrags sollte maximal zwei Jahresgehälter betragen, schreibt die Kommission in einer am Mittwoch veröffentlichten Empfehlung an die Mitgliedstaaten. Gescheiterte Manager sollten gar keine Abfindung erhalten.
Impliziert ein “Scheitern” nicht automatisch das Fehlen eine Abfindung?
Das wir ein Gesetz brauchen welches dies regelt, ist eigentlich schon bedenklich…
Ansonsten noch einen schönen 1. Mai.