EU-Parlament für Schutzfristverlängerung für Musik

Fünfundneunzig Jahre!
Die Lobbyisten der Musikindustrie haben sich hier ganz schön ins Zeug gelegt und dabei praktisch gleich eine Verdoppelung der Schutzfrist erwirkt.

Wenn ich damals mit 20 ein Musikstück komponiert und es mir schützen lassen hätte, dann würde die Schutzfrist – nach der neuen EU Regelung – mich überleben, ausser ich werde 115 Jahre alt 🙂

“20 Prozent der Einnahmen, die durch die vorgesehene Schutzfristverlängerung erzielt werden”, sollen einmal jährlich in einen Fonds zur Unterstützung von Begleitmusikern fließen.

[…]

Die Mehreinnahmen werden nämlich nicht den Begleitmusikern zugute kommen, sondern überwiegend den vier großen Plattenfirmen – Universal Music, Sony/BMG, Warner Music und EMI.
Die vier Majors haben in den vergangenen Jahrzehnten durch Aufkäufe von Plattenlabels und ihrer Kataloge den Großteil der Rechte an Musikaufnahmen seit Beginn des 20. Jahrhunderts in ihren Händen. Begleitmusiker werden schon deshalb kaum von den Mehreinnahmen profitieren, weil sie in der Regel alle Ansprüche mit sogenannten Buy-out-Verträgen an die Produzenten abgetreten haben.

Überrascht mich irgendwie nicht…
In der heutigen Informationsgesellschaft sind solche Regelwerke nur noch anachronistisch.

95 Jahre lang eine Erlaubnis bei den Labels einholen müssen, um Stücke wie “You Drive Me Crazy” von Daniel Küblböck covern zu können, ist wirklich hart 🙂

Hinzugefügt am 17.02.2009:
Interview mit Martin Kretschmer und Golem.de

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