Software-Anbieter sperren Crack-Software

Quelle: NZZ Online

Aus der PCtipp Homepage:
Der Erwerb und Besitz von Umgehungstools ohne Erwerbszwecke und die Umgehung der wirksamen technischen Massnahmen zu gesetzlich erlaubten Verwendungen ist gestattet; das Bewerben, Anbieten, Verbreiten der Tools zur rechtlich geduldeten Umgehung jedoch nicht.

Eins, zwei Sly,
Sei ein wenig soft zu deinem Ei,
So setzt zusammen die beiden fetten Wort,
Frag Google nach dem Weg in die Karibik und bleibe ein Weilchen dort.

Bescheuerte Gesetze erfordern bescheuerte Massnahmen…

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