Quelle: Spiegel.de / Interview
Das Verwaltungsgericht Köln stellte in einem Urteil fest, dass die nachrichtendienstliche Beobachtung rechtmäßig ist, weil es “tatsächliche Anhaltspunkte” dafür fest, dass Scientology gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge. Wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde oder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit werden demnach bei Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt. Außerdem strebe die Organisation eine Gesellschaft ohne freie Wahlen an.
Nicht vereinbar mit den demokratischen Grundpfeilern unserer Gesellschaft?
Dann aber fix abklären und endlich verbieten lassen. Es wurden schon andere Organisationen und Parteien mit weniger Einfluss verboten, die es auch nicht so genau nahmen mit den Grundrechten. Aber vermutlich dürfte hier der “Einfluss” dieses Unternehmens im Wege stehen.