Wie hier nachzulesen ist, schrieb ich letzte Woche ein Mail an die SUISA mit ein paar Fragen zu den neuen Urheberrechtsabgaben auf Geräte mit eingebautem Speicher.
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Schurter
Vielen Dank für Ihr mail.
Nur Ihre Liste wäre nicht repräsentativ. Wir bezweifeln, dass genügend Besitzer solcher Produkte bereit sind, uns eine Liste der kopierten Werke einzureichen.
Die Einnahmen werden unter den fünf schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften aufgeteilt. Die SUISA verteilt nach ihrem Verteilungsreglement, welches wir unsere übrigen Publikationen auf unserer Homepage www.suisa.ch zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüssen
SUISA
* XXX
Diese Antwort beantwortet nicht alle meine Fragen und so schrieb ich folgendes zurück:
Sehr geehrter Herr XXX*
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Gemäss dem PDF File:
(http://www.suisa.ch/store/admin/download.doc.m13140508-5552-7456.Daten_Fakten_Leertraeger.pdf) konnte ich für die neuen Speichermedien (HDD, Flash) keine Daten entnehmen, nach welchen Betrag, welche Online Anbieter ausbezahlt werden.
Wenn meine Liste mit Namen und Titel nicht repräsentativ ist, nach welcher “repräsentativer Liste” verteilt die SUISA die Gebühren an die Künstler?
Impliziert Ihre Aussage, dass aus meinen Gebühren auch Künstler ausbezahlt werden, von denen ich keinen einzigen Song besitze?
Freundlichst,
Daniel Schurter
* Der Name wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.