SUISA und die Urheberabgabe

Ab heute, dem 1. September 2007 ist es Ernst: Die SUISA hat jetzt wieder allen Grund sich zu freuen, denn ab heute darf sie zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von digitalen Geräten mit eingebautem Speicher, entgegen nehmen.

Wie es schon im Juli auf tagesanzeiger.ch zu lesen war, sind die Beträge teils massiv hoch und stehen auch nicht immer im Bezug zum Endzweckes eines Gerätes.

Eine digitale Kamera mit einer Speicherkarte wird mit 2 Rappen pro Megabyte belastet. Einen 300GB Festplattenrecorder kommt da schnell auf sFr. 70.- und ein iPod mit 30GB immerhin noch um die sFr. 14.- Es entzieht sich meinem Verständnis warum ich für eine Digitalkamera Urheberangaben zahlen muss, vielleicht könnte ich ja den Speicher aus der Kamera entwenden und darauf Urheberpflichtiges Material kopieren? Auch das die Festplattenrecorder mit so einer hohen Gebühr belastet werden ist mir schleierhaft. Praktisch alle DVD Filme sind kopiergeschützt, die Festplatten sind in den Geräten fest eingebaut, das Aufnehmen von Fernsehsendungen hingegen ist gestattet und diese Abgabe zahlt der Sender welcher die Sendung ausstrahlt.
Das Flashspeicher höher besteuert wird als Festplattenspeicher konnte nicht mal SUISA Direktor Alfred Meyer im Kassensturz plausibel erklären oder begründen.

Man könnte auch eine pauschalen Abgabe von sFr. 200.- pro Jahr für zu schnelles Fahren an alle Automobilisten in Rechnung stellen.
Das zu schnelle Fahren bleibt natürlich weiterhin verboten und würde auch geahndet werden. Alleine die Möglichkeit “zu schnell” fahren zu können reicht aus, um solch eine Gebühr zu erheben. Damit kann man allerlei dummes Zeug rechtfertigen und mit Gebühren belasten.

Wir zahlen heute schon doppelt, teils dreifach für das Urheberrecht.

  • Beim Kauf einer CD/DVD im Laden oder über ein Online Portal fallen Urhebergebühren an.
  • Beim Kauf eines Leerträger Medium (CD, DVD, Kassetten…) fallen Urhebergebühren an.
  • Beim Kauf eines digitalen Mediengerät fallen Urhebergebühren an.
  • Das ich auf einem Leerträger Medium auch Daten kopieren kann welche nicht dem Urheberrecht untersteht, scheint irgendwie vergessen worden zu sein. Diese “zuviel” bezahlten Gebühren können aber nicht von der SUISA wieder zurückgefordert werden, denn ich hätte ja darauf Urheberrechtlich geschützte Werke kopieren können.

    Die Hardware Hersteller werden sicherlich nicht lange zuschauen und den Konsumenten Geräte ohne fest eingebauten Speicher präsentieren. Dazu wird der Konsument, neben seinem “Wunsch-Gerät”, die gewünschte Menge an Speicherkapazität zusätzlich erwerben können. Einfache Anschlussmöglichkeiten werden dem Kunde die Wahl, beides getrennt zu erwerben, vereinfachen.
    Denn die SUISA kann nur auf Geräte mit eingebautem Speicher eine Abgabe erheben, vorerst.
    Ein weiteres Problem ist die Kopplung von Speichergrösse und Preis wie es Mike in seinem Blog kellyburger.com beschrieben hat. Das die Schiedskommission einem Anstieg der Gebühren zwar zustimmen muss ist nur ein kleiner Trost. Der Trend dürfte sich vermutlich dennoch nach oben bewegen.

    Ich zahle selbstverständlich gerne die Künstler von denen ich Musik / Filme konsumiere. Leider hat es die Content Industrie im Jahre 2007 immer noch nicht begriffen, dass das digitale Zeitalter schon längst begonnen hat und das neue Ideen und Konzepte gefragt sind.
    Ich höre viel Musik von Künstlern die auch unter der Creative Common Lizenz ihre Musik verteilen. (z.B. http://www.jamendo.com) Ein Fan von diesen Künstler unterstützt diese, sei es finanziell oder durch Weiterempfehlung. Andere, die nur ihre Festplatten mit allem Content für null Franken füllen, sind auch keine potentielle Käufer für die Content Industrie.

    Dieses Email habe ich am 31.08.07 an die SUISA gesendet:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Mit Bedauern habe ich Kenntnis von der Erhöhung der Urheberangabe vernommen.
    Da ich mir in geraumer Zeit einen iPod nano zulegen möchte habe ich noch ein paar Fragen zu dieser Thematik.

    – Welche Künstler profitieren von der Abgabe?
    – Wenn ich ihnen eine Liste mit allen Musikstücke gebe, welche ich gedenke auf meinen iPod zu laden, können sie mir dann versichern, dass die von mir bezahlten Urheberrechtsgebühren auch die Künstler erreichen werden?
    – Können Sie mir aufzeigen, nach welchem Schlüssel die Abgaben unter den Künstlern aufgeteilt werden?

    Für eine rasche Antwort bin ich ihnen dankbar.

    Freundlichst,
    Daniel Schurter

    Auf die Antwort bin ich gespannt und werde diese natürlich hier auch posten.

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