Seit dem 1. Juli 2007 hat die Schweiz einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Transplantationsmedizin. Das neue Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) ist in Kraft getreten.
Ich finde, man hätte bei diesem wichtigen Thema ruhig ein “Opt-Out” Verfahren anwenden können. Daher, Person die ihre Organe nach dem Tod nicht spenden wollen, müssen sich aus einer Liste austragen lassen.
Der administrative Aufwand wäre nur minimal höher gewesen, gegenüber stünde aber ein viel grösseres Angebot an Organe und Gewebe für die Transplantation zur Verfügung.