Washington droht der Schweiz mit Visumspflicht

Quelle: tagesanzeiger.ch

Die USA wollen auf Schweizer Polizeidatenbanken mit DNA-Profilen und Fingerabdrücken zugreifen. Der Bund steht unter Druck.

Hoffentlich knickt dieser nicht ein…

Verwehrt die Schweiz den USA den Zugriff auf ihre Polizeidatenbanken, bleibt das nicht folgenlos: Für diesen Fall sieht die USA die Wiedereinführung der Visumspflicht für US-Reisende aus der Schweiz vor. Dabei steht der Bund gehörig unter Zeitdruck, bereits im Juni 2012 läuft die Frist der Amerikaner ab. Steht bis dahin das Abkommen nicht, das den vorgesehenen Abgleich von Polizeidaten regelt, wollen die USA das sogenannte Visa Waiver Program aufkündigen, das die visafreie Einreise in die USA erlaubt. Im vergangenen Jahr machten laut Angaben der US-Botschaft über 340 000 Schweizer Touristen und Geschäftsleute von dieser Möglichkeit Gebrauch. Fortan müssten diese Leute rund 130 Franken für die Ausstellung eines Visums bezahlen und zugleich persönlich auf der Botschaft vorsprechen.

Wie sieht es mit dem automatischen Datenaustausch von US-Bürgern aus, welche die Schweiz besuchen wollen? Gibt es dazu auch Pläne und wie hoch wird deren Visagebühr sein, sollte sich die USA querstellen uns diese biometrischen Daten zur Verfügung zu stellen?

Der angestrebte Austausch von Polizeidaten geht zurück auf die Gesetzgebung nach den Terroranschlägen von 9/11. Im Jahr 2007 verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, das die visafreie Einreise nur noch Ländern gestattet, die ein sogenanntes PCSC-Abkommen unterzeichnen («Preventing and Combating Serious Crime»). Im Klartext:
Ratifiziert die Schweiz den Vertrag, können die US-Behörden künftig direkt via Computer auf die Schweizer Datenbank zugreifen und überprüfen, ob zu einem Fingerabdruck oder einem DNA-Profil Informationen vorliegen. Trifft dies zu, können sie die Aushändigung von Name, Alter, Passnummer wie auch den Schweizer Strafregisterauszug bei den Schweizer Behörden beantragen. Zugleich fordern die USA von den Schweizer Nachrichtendiensten und Polizeibehörden, dass diese Informationen über Terrorverdächtige übermitteln.

Da die US-Behörden schon im Vorfeld den Fingerabdruck haben müssen um überhaupt auf die Information in der Datenbank zugreifen zu können, stellt sich mir die Frage, warum diese dann noch Name, Alter und Passnummer in Erfahrung bringen müssen, zumal jeder der die USA bereist, diese Daten inkl. Fingerabdrücke seit Jahren schon bei der Einreise bekanntgeben muss?

Problematisch daran: In den USA ist das Datenschutzrecht nur rudimentär entwickelt. Ein Auskunftsrecht für die Bürger anderer Staaten gibt es nicht. Mit anderen Worten: Es dürfte für Privatpersonen aus der Schweiz kaum möglich sein, die Löschung oder Korrektur falscher oder widerrechtlich übermittelter Datensätze zu erwirken. Dies bleibt den Daten übermittelnden Behörden vorbehalten. Kritiker befürchten denn auch, dass vom Ausland übermittelte Personenerkennungsdateien in den USA dauerhaft gespeichert, verarbeitet und zweckentfremdet würden, ohne dass die Betroffenen etwas dagegen unternehmen könnten.

Die Art des Terrorismus welches den USA Sorgen bereitet ist der “Schläfer”, der “unerwartet” zuschlägt. Diese Gestalten sind nicht polizeilich erfasst und werden auch mit dem PCSC-Abkommen nicht entdeckt. Warum die US-Behörden ganze DNA-Profile für die Prävention und Bekämpfung von Verbrechen benötigen, entzieht sich meinem Verständnis. Geht es dabei darum, Verbrechen in den USA aufzuklären, welche von ehemaligen Einreisenden begangen wurden? Dafür gibt es doch innerhalb der Verbrechensbekämpfung verschiedene Schnittstellen zu den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Ländern? Zudem: Eine begangene Straftat in den USA durch einen Schweizer-Reisenden und DNA-Spuren am Tatort, bring den US-Behörden keinerlei Erkenntnisse über den Täter, wenn dieser in der Schweiz nicht auffällig geworden ist.
Hingegen wird die False-Positive-Rate massiv ansteigen, sei es in der fehlerhaften Übermittlung der Daten oder deren Interpretation zu einem späteren Zeitpunkt.

[…]
Auch gegenüber der Schweiz machten die US-Behörden bei den ersten Gesprächen keine Anstalten, auf Sonderwünsche einzugehen.
[…]
Entweder die Schweiz halte die vorgegebene Frist ein – oder die ungehinderte Einreise von Schweizer Bürgern in die USA werde schon bald der Vergangenheit angehören, hiess es vonseiten der US-Verhandlungsdelegation.

So gehen Freunde miteinander um – oder anders formuliert: Entweder bist du für mich, oder gegen mich.

Die USA haben natürlich das Recht ihre Grenzen mit den für sie besten Methoden zu schützen. Wir Schweizer haben dieses Recht aber auch und sollten uns fragen, ob wir den automatischen Datenaustausch mit den USA nicht auch für nötig befinden? Denn uns sollte eines bewusst sein: Das Land welches prozentual die meisten Verbrechern inhaftiert hat, ist die USA und davon müssen wir unsere kleine Schweiz doch eigentlich schützen, notfalls mit der Wiedereinführung der Visapflicht. Und wir können unterdessen immer noch ohne Visum nach Kanada einreisen, ein wunderschönes Land übrigens 🙂

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