Interoperabilität ist Freiheit

Quelle: golem.de

Am 20. Juli hat James H. Billington den neuen Ausnahmeerlass abgesegnet. Und dieser hat es in sich. Gleich drei Ausnahmeanträge der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) wurden darin genehmigt. Ab sofort verstoßen “Jailbreaker”, “Unlocker” und “Vidder” nicht mehr automatisch gegen das US-Urheberrecht, wenn sie technische Gängelmaßnahmen von Geräteherstellern und DVD-Distributoren zu legitimen Zwecken aushebeln.

Billington sendet mit seiner Entscheidung ein deutliches Zeichen an die Industrie: Die Praxis von Anbietern, den Wettbewerb mit Hilfe von Technik und Urheberrecht auszuschließen sowie ihre Kunden an sich zu fesseln und mit überzogenen Preisen für Geräte und Dienstleistungen regelrecht zu melken, wird nicht länger geduldet.
[…]
Es darf nicht sein, dass das Urheberrecht überall dazu missbraucht wird, den Wettbewerb auszuschließen. Sonst verkommt die Marktwirtschaft zur “Informationsfeudalgesellschaft”.
[…]
Unternehmen, die das nicht begreifen wollen, dürfen meinetwegen aussterben. Wir lassen uns nicht länger ‘verapplen’! [von Robert A. Gehring]

Full ACK!

Ich warte schon lange auf eine Plattform, wo ich alle Filme und Serien gegen eine kleine Gebühr anschauen kann. Da ich eine Serie einmal konsumiere, möchte ich mir davon keine DVD kaufen müssen, welche dann Zuhause im Regal verstaubt. Ich bin aber auch nicht bereit für eine Episode von 45 Minuten eine “Anschau-Gebühr” von 3 Franken zu bezahlen.

Die Zeiten in denen ihr für eine Audio-CD 30 Franken verlangen konnten sind definitiv vorbei. Seit froh das ihr diese Zeit erleben durftet.

Macht was für euer Geld, hört auf zu jammern und seit kreativ und innovativ!

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